Genehmigungen

Luftaufnahmen mit der Drohne

Allgemeinerlaubnis für BayernGenehmigung

Wir sind als berechtigter Nutzer der durch Allgemeinverfügung der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern - erteilten Allgemeinerlaubnis zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten und Zulassung von Ausnahmen von Betriebsverboten in Bayern registriert. Unsere Drohnenflüge finden stets fachgerecht mit Kenntnisnachweis und ausreichender, kommerzieller Haftpflichtversicherung statt.

Allgemeinerlaubnis für Baden Württemberg

Ebenso sind wir als berechtigter Nutzer der durch Allgemeinverfügung des Regierungspräsidium Stuttgart von - Referat 46.2 / Luftverkehr und Luftsicherheit - erteilten Allgemeinerlaubnis zum Betrieb von unbemannten Fluggeräten und Zulassung von Ausnahmen von Betriebsverboten in Baden Württemberg registriert. Auch hier finden unsere Drohnenflüge stets fachgerecht mit Kenntnisnachweis und ausreichender, kommerzieller Haftpflichtversicherung statt.

AufstiegsgenehmigungEntscheidungshilfe

Je nach Auftragssituation müssen unter Umständen Genehmigungen, wie zum Beispiel eine Aufstiegsgenehmigung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde, bzw. Kontrollstellen, oder eine zusätzliche örtliche Genehmigung beantragt werden. Hier sehen Sie eine kurze Entscheidungshilfe, die bei der Planung Ihrer gewünschten Luftaufnahme hilft.

Für den Antragsablauf einer Genehmigung zur Luftaufnahme sollten Sie ausreichend Zeit vorab - also zum Erfüllungsdatum Ihres Auftrags - einplanen. Zudem fallen für die Genehmigungen entsprechende Gebühren an. Aufstiegsgenehmigungen müssen durch uns bei den entsprechenden Luftfahrtbehörden beantragt werden, bzw. liegen uns diese in gewissem Umfang (z. B. für Bayern und Baden Württemberg) schon vor.

Wir recherchieren vor Ihrer gwünschten Aufnahme, ob Genehmigungen dazu erforderlich sind und werden diese entsprechend zuvor beantragen.