Fragen und Antworten

Allgemeine Fragen

Wieviel kostet die Luftaufnahme mit der Drohne?
Der Preis muss immer individual berechnet werden, da er von vielen Faktoren abhängig ist. Sie können sich gerne ein vorläufiges Angebot mit unserem Kostenrechner errechnen.
Wie wird eine Drohnenluftaufnahme errechnet?
Die Drohnenluftaufnahme errechnet sich aus den Anfahrtskosten, zuzüglich dem Grundpreis der Flugzeit (die ersten angefangenen 20 Flugminuten) und der weiteren Flugzeit (je angefangene 10 Flugminuten). Allerdings können noch weitere Kosten anfallen, wie z. B. Gebühren für notwendige Genehmigungen, usw.
Kann ich mir den Anfahrtstrecke selbst aussuchen?
Die Anfahrt ist von unseren Betriebsstandorten Feuchtwangen (Bayern) und Stuttgart (Baden-Württemberg) möglich. Hierfür ist aber die Terminierung zu berücksichtigen. Näheres hierzu erfahren Sie unter dem Punkt Einsatzgebiet.
Wieviel Fotos oder Videos bekomme ich zur Aufnahme?
Wir rechnen nicht nach Bild- oder Video-Kapazitäten ab, sondern nach Flugzeit. Die Menge an Daten, die wir zur Flugzeit erstellen können, bekommen Sie übergeben.
Welche Foto- und Videoaufnahmen werden zum Auftrag erstellt?
Wir erstellen Ihre Bilder mit einer Auflösung von bis zu 48 Megapixel und im RAW-Format. Videos werden in 4K erstellt, zudem bieten wir Ihnen die Aufnahme und Erstellung von 360°-Fotos an.
Wie bekomme ich meine Drohnenluftaufnahmen?
Wir stellen Ihnen Ihre Luftaufnahmen (Fotos und Videos) über unser Downloadportal und als Direktlink per E-Mail für vier Wochen bereit. Nach dieser Zeit werden alle Zugänge und Daten automatisch gelöscht. Eine Anleitung dazu können Sie hier einsehen.

Fluggeräte und Ausstattung

Wie lange kann die Drohne fliegen?
Wir setzen die DJI Phantom 4 Pro+ und die DJI Mini 3 Pro mit drei Akkus für Sie ein. Ein Akku bietet eine Flugzeit von ca. 30 Minuten.
Wie hoch kann die Drohne fliegen um Aufnahmen zu erstellen?
Wir fliegen mit unseren UAS bis zu einer Höhe von 120 Meter. Für Sonderaufträge können teilweise auch Höhen über der maximal vorgeschriebenen Höhe per Genehmigung beantragt werden.
Welche Auflösung und welches Format haben die Fotos oder Bilder?
Für die Bilderstellung mit der Drohne wählen wir eine Auflösung von 48 Megapixel (8064px × 6048px) im RAW-Format (DNG). Auf Wunsch stellen wir Ihnen die Bilder gerne auch im JPG-Format zur Verfügung.
Welche Auflösung und welches Format haben die Videoaufnahmen?
Für die Videoerstellung mit der Drohne wählen wir eine Auflösung von 4K (3840px × 2160px). Auf Wunsch konvertieren wir Ihnen die Videos gerne auch in das MP4-Format und kleineren Auflösungen.
Kann ich den Flug live verfolgen?
Ja. Für unsere Drohne DJI Phantom 4 Pro+ haben wir eine VR-Brille, mit der Sie den Flug während Aufnahme direkt im Blick haben.

Einsatzgebiet und Objekte

Kann ich Luftaufnahmen von meinem Haus erstellen lassen?
In den meisten Fällen ja, da uns die entsprenden Genehmigungen vorliegen, was aber trotzdem vom Einsatzort und dessen Auflagen abhängig ist. Teilen Sie uns einfach den Aufnahmeort mit und wir recherchieren für Sie.
Kann ich fremde Objekte für mich aufnehmen lassen?
Hier kommt der Datenschutz zum Einsatz. Wenn das Urheberrecht nicht verletzt wird, ist das in den meisten Fällen mit der schriftlichen Zustimmung des Eigentümers möglich. Nicht möglich ist das bei geschützten Objekten, z. B. bei Behörden, Krankenhäusern, Öffentlichen Einrichtungen, usw.
Wie groß ist das Einzugsgebiet für Drohnenluftaufnahmen?
Unser Haupteinsatzgebiet erstreckt sich auf rund 100 Kilometer Entfernung zu unserem Betriebssitz in Feuchtwangen und 75 Kilometer um unseren Einsatzort in Stuttgart. Je nach Auftragssituation oder Bedarf können wir auch gerne weiter anreisen.
Ist eine Begutachtung des Einsatzortes vor dem Auftrag vonnöten?
In den meisten Fällen nicht. Am Besten können wir dies recherchieren, wenn wir eine genaue Ortsangabe von Ihnen erhalten, z. B. in Form von Koordinaten, welche Sie bei der Auftragsanfrage angeben können.
In welchen Bundesländern werden Aufträge angenommen?
Wir führen Aufträge nur in Bayern und Baden Württemberg durch, da wir nur für diese Bundesländer spezielle Genehmigungen haben.

Vorschriften / EU-Drohnenverordung

Woher kann ich wissen, ob Aufnahmen von meinem Wunschobjekt erstellt werden können?
Das müssen wir vor der Auftragsannahme aufgrund der Vorschriften und Vorgaben recherchieren und werden Ihnen dies entsprechend mitteilen.
Muss ich etwas vor einer Drohnenluftaufnahme beachten?
Zur Flugzeit dürfen sich am Flug- und Einsatzort keine Menschenansammlungen (unbeteiligte Personen) befinden. Hier wäre es ratsam, Zuschauer vorab fern zu halten.
Muss ich vor einer Drohnenluftaufnahme jemand informieren?
Je nach Aufnahmeobjekt und Lage müssen die örtlichen Behörden informiert werden, was aber wir durchführen. Eventuell kann es vorkommen, dass angrenzende Nachbarn informiert werden müssen. Hier wäre es dann hilfreich, wenn Sie uns dabei untersützen würden.

Genehmigungen und Aufträge

Welche Voraussetzungen müssen für eine Drohnenluftaufnahme gegeben sein?
Außer den Genehmigungen und Betriebsabläufen - welche wir für Sie erledigen - darf es zum Aufnahmezeitpunkt keine Niederschläge geben. Da haben wir leider keinen Einfluss drauf.
In welchem Zeitraum sollen Aufträge zuvor gebucht werden?
Es schadet nichts, die Aufträge so früh wie möglich zu buchen. Für die Stornierung von Aufträgen verrechnen wir keine Gebühren.
Was ist, wenn es am Aufnahmetag regnet?
Die Wetterprognosen sind heutzutage bis zwei Tage vor dem Aufnahmetag sehr genau. Hier kann man meistens schon absehen, ob der Auftrag durchgeführt werden kann.

Datenschutz und Rechte

Wer besitzt das Urheberrecht der Drohnenluftaufnahmen aus dem Auftrag?
Die Urheberrechte treten wir vollumfänglich an unsere Auftraggeber ab. Dadurch entsehen Ihnen keine weiteren Kosten.
Was ist, wen auf Aufnahmen unerwünschte Objekte zu sehen sind?
Aus Datenschutzrechlichen Gründen müssen wir Aufnahmen mit Persönlichkeitsrechtverletzungen und Co., wenn diese nicht Beiwerk sind, vernichten.
Ich möchte ein Gruppenfoto erstellen lassen. Sind hier die Zustimmunen der Beteiligten erforderlich?
Ja, hier muss jeder Beteiligte schriftlich zustimmen. Hierfür haben wir ein Formular für Sie.